Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung auch Kremation genannt,  muss immer eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen, dem nächsten Verwandten oder dem Totenfürsorge-Beauftragten vorliegen.

Die Einäscherung muss innerhalb von 10 Tagen (gemäß Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz) nach dem Tod erfolgen.

Die/der Verstorbene wird in einem Krematorium in einem geschlossenen Sarg eingeäschert. Vor der Einäscherung hat der Gesetzgeber noch eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet, die im Krematorium stattfindet.

Die zurückbleibende Asche wird in eine Aschekapsel gefüllt, die wiederum in eine Schmuckurne eingesetzt und dann bestattet wird.

Bei der Feuerbestattung sind die Beisetzungsmöglichkeiten sehr vielfältig.

Als Beisetzungsstätten kommen Urnengräber, Wahlgräber und anonyme Grabfelder in Frage. Einige Friedhöfe bieten auch die Möglichkeit, die Urnen in Mauernischen oder an einem Baum beizusetzen.

Weitere Möglichkeiten die Aschekapsel beizusetzen sind die Seebestattung oder Waldbestattung.

Unter dem Punkt weitere Bestattungsformen finden Sie noch weitere individuelle Möglichkeiten der Bestattung.

Kontakt

  • Rheinhöhenstraße 1
    56567 Neuwied

  • 02631 / 95 67 44

  • info@bestattungen-ingojann.de