Erdbestattung

Sie ist die älteste und traditionellste Bestattungsart und wird üblicherweise am Wohnsitz der/des Verstorbenen vollzogen. Auf Wunsch kann die Beisetzung auch auf einem anderen Friedhof vollzogen werden, dies muss mit der zuständigen Friedhofsverwaltung abgeklärt werden.

Die Grabstätten werden in zwei Kategorien unterteilt:

Das Reihengrab – Hier haben Sie keine Einflussmöglichkeiten auf die Grablage. Die Gräber werden hier der „Reihe nach“ zugeteilt. Nach Ablauf der Ruhefrist kann diese nicht verlängert werden. Das Wahlgrab – Gegen eine Gebühr erwirbt man für einen bestimmten Zeitraum (Ruhezeit) ein Nutzungsrecht an dieser Grabstelle. Sie sind in der Größe und Lage – entsprechend der jeweiligen Friefhofssatzung – frei wählbar. Nach Ablauf des Nutzungsrechts, kann das Grab nacherworben werden, das heißt die Ruhezeit ist verlängerbar. Wahlgräber können eine EinzelsteIle sein, sind aber auch als Doppelgrab oder Familiengrab erwerblich.

Kontakt

  • Rheinhöhenstraße 1
    56567 Neuwied

  • 02631 / 95 67 44

  • info@bestattungen-ingojann.de