Erdbestattung
Sie ist die älteste und traditionellste Bestattungsart und wird üblicherweise am Wohnsitz der/des Verstorbenen vollzogen. Auf Wunsch kann die Beisetzung auch auf einem anderen Friedhof vollzogen werden, dies muss mit der zuständigen Friedhofsverwaltung abgeklärt werden.
Die Grabstätten werden in zwei Kategorien unterteilt:
Das Reihengrab – Hier haben Sie keine Einflussmöglichkeiten auf die Grablage. Die Gräber werden hier der „Reihe nach“ zugeteilt. Nach Ablauf der Ruhefrist kann diese nicht verlängert werden. Das Wahlgrab – Gegen eine Gebühr erwirbt man für einen bestimmten Zeitraum (Ruhezeit) ein Nutzungsrecht an dieser Grabstelle. Sie sind in der Größe und Lage – entsprechend der jeweiligen Friefhofssatzung – frei wählbar. Nach Ablauf des Nutzungsrechts, kann das Grab nacherworben werden, das heißt die Ruhezeit ist verlängerbar. Wahlgräber können eine EinzelsteIle sein, sind aber auch als Doppelgrab oder Familiengrab erwerblich.